AGB

Unsere allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen

1. Geltung der Bedingungen

Die von Maßstab Diamant GmbH (im Folgenden „Maßstab Diamant“ genannt) erbrachten Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegen-
bestätigungen unseres Kunden und der Hinweis auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hier-
mit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam,
wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Mündliche oder fernmündliche Auftragserteilung aufgrund
eines von uns vorher abgegebenen Angebotes müssen schriftlich wiederholt werden. Ebenso entfalten
etwaige Nebenabreden, Änderungen oder Zahlungskonditionen nur Wirkung, wenn sie schriftlich nie-
dergelegt sind. Bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung sind alle Angebote freibleibend. Weicht die Auf-
tragsbestätigung von der Bestellung des Kunden ab, so ist der Inhalt der Auftragsbestätigung trotzdem
Vertragsgegenstand, es sei denn, der Kunde habe unverzüglich widersprochen. Aus der Ablehnung von
Aufträgen kann der Auftraggeber keinerlei Rechte herleiten.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen
    Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, verstehen sich die Preise immer zuzüglich der gesetzlichen
    Mehrwertsteuer. Die Preise sind freibleibend, bis zwischen den Parteien ein Vertrag zustande gekom-
    men ist. Maßstab Diamant ist berechtigt, in Handelsgeschäften und Geschäften mit juristischen Per-
    sonen des öffentlichen Rechtes und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, die jeweils am Tage der
    Lieferung gültigen Preise zu berechnen bzw. eine Nachberechnung vorzunehmen, wenn die Lieferanten
    rückwirkend entsprechende Preise in Rechnung stellen.
    Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten gilt dies ebenfalls, wenn die Lieferung später als 4 Monate nach
    Vertragsabschluss erfolgen soll oder aus Verschulden des Kunden erst 4 Monate nach Vertragsab-
    schluss erfolgt.
    Die im Angebot von Maßstab Diamant genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Ange-
    botsangabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
    Alle Preise gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Ver-
    sandkosten aus. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden einschließlich des dadurch
    verursachten Produktionsausfalles werden dem Kunden berechnet.
    Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeabdrucken, die vom Kunden
    wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden. Die Zahlung hat innerhalb von
    14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu erfolgen, maßgeblich ist der Zahlungseingang bei
    Maßstab Diamant.
    Hält der Kunde die so gewährten Zahlungsziele nicht ein, so schuldet er Maßstab Diamant Zinsen in
    Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Die Geltendmachung
    eines höheren Schadens, auch eines höheren Zinsschadens, ist dadurch nicht ausgeschlossen.
    Der Kunde kommt jeweils in Verzug, wenn er auf eine Mahnung von Maßstab Diamant, die nach dem
    Eintritt der Fälligkeit erfolgt, den Kaufpreis nicht zahlt. Der Kunde hat jeweils ab dem Tage des Verzu-
    ges Zinsen in Höhe von 5% per anno über dem jeweiligen Zinssatz der Europäischen Zentralbank zu
    entrichten.
    Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren, der Firma Maßstab Diamant eines höheren Scha-
    dens vorbehalten. Bei Erstkunden werden für die ersten 3 Lieferungen die Zahlungen nur durch Vor-
    kasse akzeptiert.

  2. Lieferung, Verzug oder Unmöglichkeit der Lieferung
    Ist für die Lieferung mit Maßstab Diamant ein Termin vereinbart, so gilt diese Vereinbarung generell als
    unverbindlich. Dennoch wird Maßstab Diamant bemüht sein, die in der Auftragsbestätigung genannten
    Lieferzeiten einzuhalten. Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Termins kommt Maßstab Diamant erst
    dann in Verzug, wenn der Kunde/Auftraggeber Maßstab Diamant nach Ablauf des Termins unter ange-
    messener Nachfristsetzung schriftlich angemahnt hat und diese Fristsetzung wiederum von Maßstab
    Diamant nicht eingehalten wurde.
    Das gilt auch für den Fall, dass eine Lieferzeit kalendermäßig bestimmt wurde. Die Nachfrist muss
    sich am Umfang der von Maßstab Diamant übernommenen Arbeit orientieren und beträgt mindestens 2
    Wochen. Sie beginnt mit dem Eingang der schriftlichen Mahnung.
    Vor Ablauf der Nachfrist ist der Kunde nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz
    wegen Nichterfüllung zu verlangen.
    Nach Ablauf der angemessenen gesetzlichen Nachfrist kann der Kunde unter Ausschluss von Ansprü-
    chen auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung vom Vertrag zurücktreten, wenn er diese Rechtsfolge im
    Zusammenhang mit der Nachfristsetzung angedroht hat. Mit dem berechtigten Rücktritt erlöschen alle
    beiderseitigen Ansprüche.
    Ist die rechtzeitige Ablieferung der Leistung von Maßstab Diamant durch höhere Gewalt oder durch
    andere, von Maßstab Diamant nicht zu vertretende oder unvorhersehbare Ereignisse nicht möglich,
    zum Beispiel durch Verkehrs- oder Energiestörungen, plötzliche Erkrankungen, Unfall oder Tod von
    maßgeblichen Mitarbeitern, ungewöhnliche lange Postlaufzeiten oder ähnliches, auch im Falle höherer
    Gewalt, so ist wegen der Dauer der Störung der Ablauf der Lieferzeit ebenso wie der Ablauf der Nach-
    richt gehemmt.
    Das Gleiche gilt für die von Maßstab Diamant nicht zu vertretenden Störungen im Geschäftsbetrieb,
    insbesondere Kriegszustände, Unruhen, Arbeitskämpfe, behördliche Verfügungen sowie alle unvorher-
    sehbaren Ereignisse sowie bei Maßstab Diamant wie auch bei etwaigen Vorlieferanten.
    Teillieferungen sind in diesen Fällen in zumutbarem Umfange zulässig. Jede Teillieferung ist im Rahmen
    der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu zahlen.
    Für durch Verschulden des Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene (Unmöglichkeit) Lieferungen
    hat Maßstab Diamant ebenfalls nicht einzustehen. Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit
    der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter
    Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges
    Handeln von Maßstab Diamant oder deren Erfüllungshilfen verursacht wurde. Lieferungen gemäß § 376
    HGB (Fixhandelskauf) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

  3. Mehr- oder Minderlieferung
    Eine 5 - 15 %ige Mehr- oder Minderlieferung ist produktionsbedingt möglich und muss vom Kunden
    abgenommen werden.

  4. Beanstandung und Gewährleistung
    Im Falle von Fehlern und Mängeln steht dem Kunden ein Anspruch auf Nachbesserung (kostenlose
    Mängelbeseitigung) zu. Hierzu muss der Kunde eine angemessene Frist zur Verfügung stellen. Das
    Recht zur Wandlung (Rückgängigmachung des Auftrages), Minderung (Herabsetzung des Preises) oder
    auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung ist in jedem Fall ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber
    weist Maßstab Diamant Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nach und/oder eine Nachbesserung wäre aus
    Gründen, die Maßstab Diamant zu vertreten hat, nicht möglich.
    Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen/Lieferungen sofort zu prüfen. Reklamationen jeder Art braucht
    Maßstab Diamant nur zu berücksichtigen, wenn sie innerhalb einer Frist von 10 Tagen seit Zugang der
    Lieferung/Leistung beim Kunden von diesem schriftlich geltend gemacht werden.
    Sämtliche Schadenersatzansprüche, die sowohl gegen Maßstab Diamant als auch Erfüllungs-
    beziehungsweise Verrichtungsgehilfen erhoben werden könnten, gleich aus welcher Anspruchsgrund-
    lage, sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
    Bei Verkauf oder Bedruckung von Werbeartikeln, Textilien und technischen Teilen ist Maßstab Diamant
    bei eventuellen Mängeln lediglich verpflichtet mangelfreie Leistungen zu erbringen im Rahmen vorste-
    hender Regelungen. Schadenersatzleistungen und Kostenerstattungen für Rücklieferungen, Ausbau
    von technischen Teilen, insbesondere auch Rücklieferkosten sind ausgeschlossen.

  5. Patente, Warenzeichen und sonstige Schutzrechte
    Maßstab Diamant unterstellt, dass der Kunde Inhaber von Urheberrechten oder sonstigen Rechten an
    etwaigen Vorlagen oder Bezeichnungen ist, die Maßstab Diamant zur Bearbeitung/Lieferung zur Verfü-
    gung gestellt werden. Maßstab Diamant kann für Kosten, Verluste oder sonstige Schäden, die sich aus
    der Verletzung von Patenten, Warenzeichen, amtlich geschützten Zeichnungen, Urheberrechten und
    sonstigen Schutzrechten entsprechend den Zeichnungen, Spezifizierungen oder sonstigen Angaben
    des Kunden ergeben, nicht haftbar gemacht werden, es wird hiermit ausdrücklich ein Haftungsaus-
    schluss vereinbart. Bei etwaigen Verletzungen von entsprechenden Rechten, Urheberrechten, Patenten,
    Warenzeichen, geschützten Zeichnungen etc. stellt der Kunde Maßstab Diamant im Innenverhältnis
    von etwaigen Ansprüchen der Rechtsinhaber frei. Das Gleiche gilt für die Verwendung von Wörtern,
    Zeichnungen, Symbolen und ähnlichen, die der Kunde als Druckauftrag eingereicht hat. Das Gleiche
    gilt auch, wenn Maßstab Diamant zur grafischen und/oder technischen Gestaltung von dem Kunden
    konsultiert worden ist.

  6. Eigentumsvorbehalt
    Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die
    Maßstab Diamant aus jedem Rechtsgrund gegenüber dem Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden
    Maßstab Diamant die folgenden Sicherheiten gewährt, die Maßstab Diamant auf Verlangen nach ihrer
    Wahl freigeben wird, soweit der Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
    Die gelieferten Waren und Leistungen bleiben Eigentum von Maßstab Diamant. Verarbeitung oder
    Umbildung erfolgen stets für Maßstab Diamant als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für Maßstab
    Diamant.
    Erlischt das (Mit-) Eigentum von Maßstab Diamant durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart,
    dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert)
    auf Maßstab Diamant übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum von Maßstab Diamant unent-
    geltlich. Ware und Leistungen, an der Maßstab Diamant (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als
    Vorbehaltsware bezeichnet.
    Der Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu
    veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzuläs-
    sig. Die aus einem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Hand-
    lung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschl. sämtlicher Saldofroderungen
    aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfange an Maßstab Diamant
    ab. Maßstab Diamant ermächtigt ihn widerruflich, die an Maßstab Diamant abgetretenen Forderungen
    für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen
    werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
    Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eingen-
    tum von Maßstab Diamant hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit Maßstab Diamant
    ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Maßstab Diamant die in
    diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet
    hierfür der Kunde.
    Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist Maßstab Diamant be-
    rechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprü-
    che des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehalts-
    ware durch Maßstab Diamant liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

  7. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
    Erfüllungsort für alle beiderseitigen Verpflichtungen aus mit Maßstab Diamant abgeschlossenen Verträ-
    gen ist der Sitz von Maßstab Diamant, zur Zeit Löhne.
    Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Maßstab Diamant
    und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Auf-
    traggeber Ausländer ist und seinen Wohnsitz außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland
    hat.
    Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffent-
    lich rechtliches Sondervermögen ist, ist nach Wahl von Maßstab Diamant das Amtsgericht Bad Oeyn-
    hausen oder das Landgericht Bielefeld für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar
    ergebenen Streitigkeiten ausschließlich zuständig.
    Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch, soweit der Kunde nicht Kaufmann im Sinne des HGB ist
    und er nach Vertragsabschluss seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz ins Ausland verlegt oder
    dieser im Zeitpunkt der Klagezustellung nicht bekannt ist.
    Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen
    sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen
    Bestimmungen und Vereinbarungen nicht.